Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 02/2026
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Make It Sunny Solartechnik GmbH (nachfolgend „MIS“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Planungs-, Liefer- und Bauleistungen im Bereich energetischer Dachsanierung, Photovoltaik-, Speicher- und Energiesysteme.
2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MIS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§2 Vertragsgegenstand
1. MIS erbringt Leistungen als Generalunternehmer. Dies umfasst Planung, Koordination, Lieferung und Umsetzung der im Angebot beschriebenen Leistungen.
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot einschließlich aller Anlagen.
3. MIS ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
2. Der Kunde gewährleistet die baulichen, statischen und technischen Voraussetzungen.
3. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unzutreffender Angaben oder fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.
2. MIS ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
4. Bei Zahlungsverzug ist MIS berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
§5 Leistungsfristen
1. Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Fristverlängerungen erfolgen insbesondere bei höherer Gewalt, Witterung, Materialengpässen, behördlichen Verzögerungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden.
§6 Abnahme
1. Die Leistung gilt als abgenommen bei ausdrücklicher Abnahme, Inbetriebnahme oder Nutzung durch den Kunden.
2. Erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine schriftliche Mängelanzeige wegen wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
§7 Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß BGB.
2. Für Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre.
3. Für vom Kunden selbst beauftragte Leistungen Dritter übernimmt MIS keine Gewährleistung.
4. Herstellergarantien bleiben unberührt.
§8 Haftung
1. MIS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MIS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
3. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die jeweilige Auftragssumme.
4. Eine Haftung für entgangene Einspeisevergütung, prognostizierte Erträge, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Garantie übernommen wurde.
5. MIS haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel aus Leistungen, die nicht von MIS oder deren Nachunternehmern erbracht wurden.
§9 Änderungen und Zusatzleistungen
1. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
§10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von MIS.
§11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Köln.
2. Erfüllungsort ist der Sitz von MIS.
3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.