Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 06/2026
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Make It Sunny Solutions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer (nachfolgend „MIS“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Planungs-, Liefer- und Bauleistungen im Bereich energetischer Dachsanierung, Photovoltaik-, Speicher- und Energiesysteme.
2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MIS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§2 Vertragsgegenstand
1. MIS erbringt Leistungen als Generalunternehmer. Dies umfasst Planung, Koordination, Lieferung und Umsetzung der im Angebot beschriebenen Leistungen.
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot einschließlich aller Anlagen.
3. MIS ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere vollständige und zutreffende Angaben zu Dachzustand, Tragfähigkeit, statischer Beschaffenheit sowie vorhandener Elektroinstallation. Unvollständige oder unzutreffende Angaben in diesen Bereichen können zu Mehrkosten oder Bauverzögerungen führen.
2. Der Kunde gewährleistet die baulichen, statischen und technischen Voraussetzungen für die vereinbarte Leistungserbringung.<
3. Der Kunde stellt dem Montagepersonal von MIS für die Dauer der Baumaßnahme geeignete sanitäre Einrichtungen zur Verfügung. Sofern dies nicht möglich ist, trägt der Kunde die anfallenden Kosten für die Bereitstellung einer mobilen Sanitäreinrichtung.
4. Der Kunde stellt einen geeigneten Stromanschluss (mindestens 230 V / 16 A) auf der Baustelle kostenfrei zur Verfügung. Ist ein solcher nicht vorhanden oder nicht zugänglich, trägt der Kunde die Kosten eines temporären Baustromanschlusses.
5. Der Kunde stellt ausreichende, befestigte oder befestigungsfähige Flächen für die Anlieferung und sichere Zwischenlagerung von Materialien bereit. Diese müssen für Lieferfahrzeuge befahrbar und zugänglich sein.
6. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unzutreffender Angaben oder fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Zahlungsbedingungen, Zahlungsziele sowie etwaige Abschlagszahlungen werden individuell im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt und sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
3. MIS ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen, soweit dies im Angebot oder in der individuellen Vereinbarung vorgesehen ist.
4. Bei Zahlungsverzug ist MIS berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrages auszusetzen. Verzugszinsen fallen in gesetzlicher Höhe an.
§5 Leistungsfristen
1. Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Fristverlängerungen erfolgen insbesondere bei höherer Gewalt, Witterungsereignissen, Materialengpässen, behördlichen Verzögerungen, Verzögerungen durch den Netzbetreiber im Rahmen der Netzanmeldung und Inbetriebnahme sowie bei fehlender Mitwirkung des Kunden. MIS wird den Kunden über absehbare Verzögerungen und deren voraussichtliches Ausmaß unverzüglich informieren.
§6 Abnahme
1. Die Leistung gilt als abgenommen bei ausdrücklicher Abnahme, Inbetriebnahme oder Nutzung durch den Kunden.
2. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt die Leistung als abgenommen, sofern MIS die Fertigstellung mitgeteilt hat und der Kunde nicht innerhalb von 12 Werktagen nach dieser Mitteilung wesentliche Mängel schriftlich anzeigt. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) findet diese Fiktion keine Anwendung; es gelten die gesetzlichen Regelungen.
3. Festgestellte Mängel werden im Rahmen der Abnahme in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll dokumentiert. Die Abnahme erfolgt unbeschadet der dokumentierten Mängel; die Pflicht zur Nachbesserung durch MIS bleibt in vollem Umfang bestehen. Eine Abnahmeverweigerung ist nur bei Mängeln zulässig, die die Gebrauchstauglichkeit der Anlage wesentlich beeinträchtigen.
§7 Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß BGB.
2. Für Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre.
3. Für vom Kunden selbst beauftragte Leistungen Dritter übernimmt MIS keine Gewährleistung.
4. Herstellergarantien für gelieferte Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher, Wallboxen etc.) bleiben von dieser Gewährleistung unberührt und sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen. MIS unterstützt den Kunden auf Anfrage bei der Abwicklung von Herstellergarantiefällen.
§8 Haftung
1. MIS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MIS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei Verbraucherverträgen bleibt eine weitergehende Haftung nach gesetzlichen Vorschriften unberührt.
3. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die jeweilige Auftragssumme.
4. Eine Haftung für prognostizierte Erträge, Einspeisevergütungen oder sonstige kaufmännische Schätzwerte, die auf allgemeinen Einstrahlungs- und Wetterdaten basieren, ist ausgeschlossen. Ertragsprognosen stellen keine verbindlichen Garantiezusagen dar, sondern Orientierungswerte auf Basis anerkannter Berechnungsverfahren. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit ein Mindertrag nachweislich auf einem schuldhaften Planungsfehler von MIS beruht, der gegen anerkannte Regeln der Technik oder vertragliche Planungspflichten verstößt. Gleiches gilt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§9 Änderungen und Zusatzleistungen
1. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen oder textlichen Bestätigung (auch per E-Mail). Mündliche Abreden entfalten keine Bindungswirkung.
2. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
§10 Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von MIS. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
2. Soweit gelieferte Waren durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes werden (§§ 93, 94 BGB), tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts ein Anspruch auf Sicherheitsleistung in Höhe des ausstehenden Rechnungsbetrages.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Waren geht mit der Anlieferung am Lieferort (Baustelle des Kunden) auf den Kunden über, sobald dieser die Lieferung entgegengenommen oder die Warenannahme bestätigt hat. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Waren tatsächlich an den Kunden oder eine von ihm benannte Person übergeben wurden.
4. Der Kunde ist verpflichtet, angelieferte Waren bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche Transportschäden zu prüfen. MIS stellt hierzu die erforderlichen Unterlagen (Lieferschein oder digitale Dokumentation über eine benannte Webseite) zur Verfügung. Festgestellte Abweichungen oder Schäden sind unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken und MIS in Textform mitzuteilen. Gegenüber Unternehmern gilt: Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar waren und nicht unverzüglich gerügt wurden, gelten als genehmigt (§ 377 HGB).
§11 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312b, 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsbelehrung wird dem Kunden gesondert in Textform zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil der Vertragsunterlagen.
2. Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen zur Erbringung von Bauleistungen, wenn MIS mit der Ausführung der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Kunde hiervon Kenntnis hatte.
§12 Datenschutz
1. MIS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
2. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen).
3. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Beschwerden können bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden.
4. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von MIS enthalten, die auf Anfrage oder unter www.make-it-sunny.de/datenschutz abrufbar ist.
§13 Bild- und Mediennutzung
1. MIS ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung auf der Baustelle sowie am fertiggestellten Objekt Fotografien und sonstige Medienaufnahmen (z. B. Drohnenaufnahmen, Videos) anzufertigen und diese für eigene Werbezwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der Website, in sozialen Medien, in Printmedien sowie in Präsentationen und Portfolios.
2. Die Nutzung erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form. Es werden keine Aufnahmen veröffentlicht, aus denen Name, Anschrift oder Personen des Kunden erkennbar sind oder auf diese rückgeschlossen werden kann.
3. Soweit im Einzelfall eine Bildnutzung mit erkennbarem Ortsbezug oder Personenbezug gewünscht wird, holt MIS vorab die gesonderte schriftliche Einwilligung des Kunden ein.
4. Der Kunde kann der anonymisierten Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Bereits veröffentlichte, nicht personenbezogene Aufnahmen können aus technischen Gründen nicht rückwirkend entfernt werden.
§14 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist der jeweilige Ort der Leistungserbringung (Baustelle des Kunden).
2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Make It Sunny Solutions GmbH (derzeit Duisburg). MIS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.